Berufsunfähig zu werden und nicht mehr selbst für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können, gehört wohl zu den schlimmsten Situationen, die man sich ausmalen kann. Die meisten Menschen in so einer Situation wünschen sich, so schnell es geht, wieder zurück ins Arbeitsleben zu kehren.
In unserem aktuellen BU-Fall ist das auch so.
Was dadurch mit der Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wurde, erfährst du im Folgenden.
Aber der Reihe nach: Unser Kunde arbeitet als Fachkraft für Abgastechnik bei einem großen Automobilhersteller. In dieser verantwortungsvollen Tätigkeit ist es seine Aufgabe, jährlich an rund 600 Fahrzeugen Abgaswerte zu testen, auszuwerten, zu dokumentieren und die Fahrzeugserien freizugeben.
Im Hinblick auf Abgasskandale in der Vergangenheit ist dies für die Hersteller eine sehr wichtige Aufgabe. Entsprechend hoch ist hier natürlich der Leistungsdruck unseres Kunden.
Aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit seit dem Jahr 1987 verdiente er im Jahr 2018 bereits 72.000€ brutto.
Als unser Kunde berufsunfähig wird hat er zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen, beide Lebensversicherer gehören zum gleichen Versicherungskonzern. Die eine wurde von ihm im Jahr 2003 mit 1.200 € Leistung abgeschlossen, die andere arbeitgeberfinanziert als Kollektiv-Vertrag im Jahr 2018 mit 2.000 € Rente.
Im April 2019 erleidet er bei der Arbeit einen psychischen Zusammenbruch. Der Betriebsarzt hat ihn sofort in die Psychiatrie überwiesen. Diagnose dort: Schizo-affektive Störung, also Schizophrenie mit gleichzeitiger schwerer Depression.
Nach 10-wöchiger Behandlung mit anschließender Reha lautet die Einschätzung aller Ärzte:
Dieser Mann sollte nicht mehr arbeiten, in keinem Beruf! Was bedeutet, er ist erwerbsunfähig.
Doch nicht immer, hören Menschen auf ihre Ärzte
Entgegen dieser Empfehlung beginnt er im Juni 2020 eine Wiedereingliederung. Seine neue Tätigkeit als Mitarbeiter in der Organisationseinheit „Komfort-Akustik“ teilt er sich mit einer weiteren Kollegin. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat er in einer Testkabine verschiedene Lautstärke-Tests durchzuführen, wie beispielsweise die Lautstärke der elektrischen Fensterheber oder der Sitze. Da diese Abteilung des Autoherstellers nur über eine Testkabine verfügt, wechselt unser Kunde sich mit seiner Kollegin ab, was dazu führt, dass er nur noch 4 statt 8 Stunden pro Tag arbeitet.
Aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit erhält er das gleiche Gehalt, wie vor seiner Erkrankung.
Kann man zurück im Arbeitsleben und trotzdem berufsunfähig sein?
Spätestens jetzt dürfte sich die Frage stellen, was denn nun mit seinen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist. Als der Kunde Anfang 2022 zu uns kam, wollte er die Leistung für den Zeitraum seiner Erkrankung im April 2019 bis zum Beginn seiner Wiedereingliederung bei den Versicherern beantragen. Medizinisch gibt es aus unserer Sicht keine zwei Meinungen darüber, dass dieser Mann berufsunfähig ist.
Aus unserer Sicht muss er die Leistung jedoch fortlaufend und nicht nur bis zur Wiedereingliederung erhalten.
Warum?
- Sein neuer Job entspricht weder seiner Erfahrung noch seiner Ausbildung.
- Er bekommt zwar weiterhin das gleiche Gehalt, doch das gesellschaftliche Ansehen seiner neuen Tätigkeit ist nicht mit der seines vorherigen Jobs zu vergleichen.
Nachdem wir für ihn tätig geworden sind, bekamen wir nach den üblichen Arztanfragen ein unbefristetes Anerkenntnis über seinen arbeitgeberfinanzierten Kollektiv-Vertrag. Die dort versicherten 2.000 € Rente bekommt der Kunde also für den Zeitraum, seiner Behandlungen, Reha und bis zum heutigen Tag.
Aus dem 2. Vertrag sollte es nicht so schnell ein positives Anerkenntnis geben. Hier hat der Versicherer mehrfach versucht an Informationen vom Arbeitgeber über den Beruf des Kunden zu kommen. Diese wird es jedoch nicht geben, da der Arbeitgeber hierzu keine Angaben macht.
Auch aus dem 2. Vertrag wird es bald eine Leistungsentscheidung geben, da dem Versicherer alle zur Feststellung der BU notwendigen Auskünfte zweifelsfrei vorliegen.
Du siehst, dass es bei Berufsunfähigkeit nicht immer ganz leicht ist, an die versicherte Leistung zu kommen. Wer Experten an seiner Seite hat, ist aber auf der sichereren Seite.
Wenn du Hilfe im Krankheitsfall benötigst oder Versicherungsvermittler bist und deinen Kunden in guten Händen wissen willst, dann melde dich einfach bei uns!