Wer berufsunfähig ist und den Leistungsantrag bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, muss nachweisen, dass er seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit dauerhaft zu weniger als 50 % nachgehen kann. Das dem Versicherer zu vermitteln ist meistens nicht leicht. Zum einen kennt der Sachbearbeiter des Versicherers deine genaue Tätigkeit nicht. Zum anderen weiß er nicht automatisch anhand einer bestimmten Diagnose, welche Einschränkungen du durch sie hast. Viele Leistungsanträge scheitern daran, dass Kunden es nicht schaffen, diesen Beweis zu erbringen.
Kann mein Arzt nicht der Versicherung klar machen, dass ich berufsunfähig bin?
Wenn du den Leistungsantrag bei deiner Berufsunfähigkeitsversicherung stellst, musst du der Versicherung viele Fragen beantworten. Unter anderem, ob sie sich für weitere Infos direkt an deine Ärzte, die Krankenkasse oder andere Versicherungen von dir wenden darf. In dem Fall entbindest du diese Stellen pauschal und damit meist vollumfänglich von ihrer Schweigepflicht. Möglicherweise erscheint dir das, als sehr sinnvoll. Du gehst davon aus, dass es schneller geht. Schließlich kann der Versicherer sich direkt bei den auskunftsfähigen Quellen, die relevanten Informationen holen und somit schneller zahlen. In diesem Artikel möchten wir erklären, warum wir von einer Schweigepflichtentbindung abraten.
Behalte selbst die Kontrolle über deine Gesundheitsdaten
Einer Sache solltest du dir immer bewusst sein: Ein berufsunfähiger Kunde kostet den Versicherer Hunderttausende oder sogar Millionen. Diese Leistungsfälle sind das Teuerste, was es für einen Versicherer gibt! Aus diesem Grund prüfen die Versicherungen in jedem Fall sehr genau, ob sie auch wirklich zahlen müssen. Für Dich als Kunde jedoch ist entscheidend, dass der Versicherer so schnell wie möglich die Informationen enthält, die deine Berufsunfähigkeit eindeutig beweisen. Wenn du keine Schweigepflichtentbindung abgegeben hast, fordert der Versicherer die Auskünfte direkt bei dir, du gibst die Anforderung an den Arzt weiter und er darf seine Unterlagen dann nur an dich geben. So gehst du sicher, dass genau die Informationen bei der Versicherung landen, die für die Prüfung deines Leistungsfalls auch relevant sind. Wenn du eine Schweigepflichtentbindung erklärt hast, verlierst du diese Kontrolle darüber. Die Idee von der vermeintlich schnelleren Bearbeitung ist also ein Trugschluss.
Sind die Angaben in der Krankenakte überhaupt richtig?
Leider kommt es häufig vor, dass aus Abrechnungsgründen Diagnosen in der Akte erscheinen, die es nicht wirklich gegeben hat. Das ist vor allem ein Problem, wenn dein Leistungsfall innerhalb der ersten 10 Jahre nach Vertragsschluss eintritt. Der Versicherer kann in diesem Fall prüfen, ob du diese Abrechnungsdiagnosen bei Vertragsabschluss ggf. hättest angeben müssen. Im „besten Fall“ musst du über Rücksprache mit deinem damaligen Arzt nachweisen, dass die Diagnose dir so nicht mitgeteilt wurde oder gar nicht vorlag. (Was auch nicht immer möglich ist. Z. B. wenn der Arzt nicht mehr praktiziert) Im schlimmsten Fall kann der Versicherer durch Abrechnungsdiagnosen sogar die Leistung verweigern.
Wenn du von einer Schweigepflichtentbindung abgesehen hast, kannst du, bevor Unterlagen deiner Ärzte oder Krankenkassen an die Versicherung gehen, selbst noch mal überprüfen, was darin steht und im Falle des oben genannten Beispiels proaktiv handeln und das Gespräch mit deinem Arzt suchen. Übrigens: Auch eine bereits erklärte Schweigepflichtentbindung kann in einem Leistungsfall jederzeit zurückgezogen werden!
Wie kannst du dich im Krankheitsfall von dieser Bürokratie entlasten?
Verständlicherweise würdest du dir, wenn du krank bist, all das gern ersparen. Dich voll auf deine Genesung zu konzentrieren ist schließlich wichtiger, als etliche Stunden mit Unterlagen für die Versicherung zu verbringen. Unsere Empfehlung ist daher klar: Lass dich, wenn du berufsunfähig bist, von Experten wie uns unterstützen!
Wir können beurteilen, wie detailliert Krankheitsbilder und Tätigkeiten beschrieben werden müssen , wann ggf. Probleme mit Abrechnungsdiagnosen entstehen könnten und was in einem solchen Fall zu tun ist. Unterlagen von Krankenkassen und Ärzten werden von uns geprüft bevor sie an den Versicherer gehen. Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung und kümmern uns um die Korrespondenz mit allen Beteiligten.