Im letzten Jahr haben wir über einen spannenden Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung berichtet, den wir im Rahmen unserer Dienstleistung begleitet haben. Der Fall des „TÜV-Prüfers mit den Schulterproblemen“ war damals noch nicht abschließend entschieden. Nun können wir Euch über den aktuellen Stand und das positive Ergebnis informieren.
Worum ging es in dem Fall?
Ein vom Versicherer beauftragtes orthopädisches Gutachten ermöglichte keine abschließende Beurteilung. Grund dafür war, dass die die Schmerzzustände und Einschränkungen nachweislich nicht orthopädisch zu erklären waren. Der Versicherer beauftragte daher ein zweites Gutachten – diesmal von einem Gutachter aus dem Fachgebiet der Schmerzmedizin. Dieses zweite Gutachten deckte sich im Ergebnis fast gänzlich mit dem ersten Gutachten: Sowohl die Schmerz- als auch die Funktionseinschränkungen der Schulter wurden bestätigt. Auch der 2. Gutachter hat festgestellt, dass eine reine „Über-Kopf-Arbeit“ für unseren Kunden nicht mehr möglich ist. Weil diese Über-Kopf-Arbeit zeitlich aber nur ca. 20 % seiner Tätigkeit einnähme, ergäbe sich hieraus keine Berufsunfähigkeit. Er hat also nur die zeitliche Komponente der Überkopfarbeit (20 % der gesamten täglichen Arbeitszeit) berücksichtigt. Nicht beachtet wurde, dass diese Überkopfarbeit den wesentlichen Bestandteil der Tätigkeit ausmacht, nämlich die Kontrolle der Fahrzeuge. Sie ist schließlich entscheidend für die Bewertung und Freigabe der Fahrzeuge. Die Kontrollen der Fahrzeuge machen zwar nur einen kleinen Teil der Arbeitszeit aus, sind jedoch entscheidend für das Arbeitsergebnis. Daher ergibt, ohne die Begutachtung des Fahrzeugs von unten, die gesamte Tätigkeit keinen Sinn und demnach ist Berufsunfähigkeit festzustellen.
Wie es doch noch zu einem guten Ende kam
Nachdem wir den persönlichen Kontakt mit dem Versicherer, auf Teamleiterebene gesucht haben, erfolgte auch eine interne Abstimmung zwischen dem beteiligten Teamleiter und dem zuständigen Gesellschaftsarzt.
Dank beharrlicher Argumentation und direkter Kontaktaufnahme kam es schließlich zu einer positiven Entscheidung: das unbefristete Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit.
Dieser Fall verdeutlicht, dass Versicherer unterschiedlich agieren können. Wie im Ursprungsartikel ausgeführt, folgte der Versicherer (der im übrigen eine deutlich höhere Leistung zu erbringen hatte) ohne Gegenwehr unserer Argumentation und sprach unverzüglich das Anerkenntnis aus.
Man kann an diesem Beispiel sehr gut sehen, dass es selbst bei „ganz klar erscheinenden“ Fällen Fachwissen bedarf, das man als Laie unmöglich hat. Die Begleitung durch Experten kann in solchen Situationen also entscheidend sein. Unsere umfassende Expertise über die versicherungsrechtlichen Hintergründe haben maßgeblich dazu beigetragen, dass unser Kunde letztlich erfolgreich war.
Wir empfehlen daher allen Betroffenen, sich im Falle einer Berufsunfähigkeit professionell unterstützen zu lassen. Wir von BU-Expertenservice stehen Euch dabei jederzeit zur Seite und setzen uns für Eure Rechte ein.
Wir sind für Euch da, wenn Ihr uns braucht. – Meldet euch einfach bei uns!