Berufsunfähig bin ich ja dann, wenn ich im zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur noch zur Hälfte arbeiten kann. Aber der zuletzt ausgeübte Beruf ist eben nicht immer der, den ich zuletzt ausgeübt habe. Denn es geht hier immer um meinen Beruf bei Eintritt der Berufsunfähigkeit. Aber wer weiß sowas schon, wenn er sich nicht jeden Tag den ganzen Tag mit Leistungsfällen beschäftigt.

Der zuletzt ausgeübte Beruf von einem Geschäftsführer im Maschinenbau

Der tatsächlich zuletzt ausgeübte Beruf ist nicht selten schon eine Notlösung. Denn „berufsunfähig“ bedeutet ja nicht, dass ich überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Ich kann nur noch zur Hälfte arbeiten. Und das in meinem Beruf. Da gibt es in der Regel schon noch ein paar andere Berufe am Arbeitsmarkt, die ich vielleicht sogar noch voll ausüben kann. Und so wird das meistens auch gemacht.

Denn mal ganz ehrlich: Wenn ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, dann muss ich trotzdem die Rechnungen weiter bezahlen. Um das zu können, seh ich mich am Arbeitsmarkt um und guck, was da noch möglich ist.

So hat das auch unser Geschäftsführer im Maschinenbau gemacht. Er leidet seit 2014 an Depressionen. Um die Rechnungen zu bezahlen, verdingt er sich deshalb als selbständiger Maschinenbauer. In dieser selbständigen Tätigkeit ist er zwar zeitlich flexibler, aber eben auch finanziell weitaus weniger erfolgreich. Deshalb ist das Einkommen auch deutlich niedriger. Doch selbst, wenn er genauso viel verdienen würde, könnten Experten hier geltend machen, dass sein soziales Ansehen niedriger ist, da er jetzt alleine arbeitet und früher Mitarbeiter hatte.

Wie auch immer. 2018, also gut 4 Jahre später, kann er auch diesen Beruf nicht mehr ausüben. Darum beantragt er jetzt seine Berufsunfähigkeitsrente bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer.

Aber was ist nun der zuletzt ausgeübte Beruf?

Was sind die „gesunden Tage“?

In diesem Fall ist der zuletzt ausgeübte Beruf nicht seine selbständige Tätigkeit. Zum Glück! Aber das wusste unser Maschinenbauer nicht. Trotzdem hat er auf eigene Faust versucht, seine BU-Rente zu erhalten. Und ist gescheitert. Dabei ist dem Versicherer auch kein großer Vorwurf zu machen. Denn ein Selbständiger kann in seinem Beruf umorganisieren und das kann der BU-Versicherer auch verlangen.

Und da es dem Maschinenbauer nicht gelingt, seinen Beruf, so wie er zuletzt in gesunden Tagen ausgestaltet war, korrekt zu beschreiben, bekommt er auch nach mehreren Anläufen sein Geld nicht.

Als er sich dann 2021 endlich an uns wandte, war es für uns eher eine Formsache. Normalerweise mischen wir uns in bereits laufende Fälle nicht ein, weil oft schon das Tischtuch zerschnitten ist und hier nur noch ein Anwalt helfen kann. Hier konnten wir aber recht schnell klarmachen, dass der zuletzt ausgeübte Beruf der aus 2014 ist. Deshalb bekommt der Maschinenbauer jetzt seine Rente in Höhe von 3068 Euro im Monat rückwirkend ab 2014. Und das, obwohl er immer noch als Selbständiger arbeitet. Aber eine konkrete Verweisung ist hier nicht möglich, weil er weniger als vorher verdient.

Und so zeigt sich mal wieder, dass Wissen vielleicht nicht immer Macht bedeutet, aber immer wieder mal Geld 🙂

Wenn ihr Hilfe in einem Fall braucht, dann meldet euch bei uns! Vermittler melden sich hier 🙂