Jeder Leistungsfall ist anders. Aber mit etwas Erfahrung lassen sich ein paar Konstellationen durchaus vorher schon einschätzen. Und manchmal kommt alles dann doch anders, als man denkt.

In diesem Fall gab es einige Anzeichen auf Probleme. Die versicherte Person war bei Eintritt der Berufsunfähigkeit selbständiger Versicherungsvermittler, es waren 6 BU-Verträge abgeschlossen und neben dem Maklerbüro gab es eine Firma, die Finanzprodukte vermittelt, einen Gashandel, ein Gewerbe für bestehende Photovoltaik-Anlagen, eine Beratungs-Firma und ein Unternehmen, dass Baumaschinen vermietet.

Leistungsfall mit mehreren Verträgen sind immer komplex

Auf den ersten Blick ein wahrer Albtraum. Schon die Tätigkeitsbeschreibung könnte sich schwierig gestalten. Und die vielen verschiedenen Gewerbe ermöglichen auch mehrere Optionen bei der Umorganisation bzw. bei der Umgestaltung des Aufgabenbereichs des Kunden. Na, und 6 Verträge bei 5 Versicherern bedeuten im schlimmsten Fall auch 5 mal alle Unterlagen besorgen.

Beim zweiten Blick entspannt sich die Lage ein wenig. Es gibt nur einen Vertrag mit einer BU-Rente von 2.200 Euro und 5 Verträge als Beitragsbefreiung. Allerdings lagen monatlichen Beitragshöhen bei einem Versicherer bei 64 Euro und 200 Euro, bei dem anderen bei 250 Euro, beim dritten bei 367 Euro und beim letzten bei 517 Euro. Insgesamt also auch noch mal 1352 Euro.

Unsere Strategie lautete, zuerst den vermeintlich schwierigsten Fall zu lösen und damit dann an die kleineren BU-Verträge herangehen, in der Hoffnung, dass diese sich an das Votum anschließen. Das ist in der Regel auch erfolgreich.

Der Vertrag mit 2.200 Euro BU-Rente war über 10 Jahre alt, also war Vorvertraglichkeit zum Glück kein Thema. Der Kunde hat eine erbliche Nervenkrankheit, weshalb er schon seit 2017 im Rollstuhl sitzt. Das konnte er aber sehr gut kompensieren, weshalb er sich hier quasi umorganisiert hat. Seit 2020 kam ein Nierenleiden hinzu und ein sogenannter imperativer Harndrang, was nichts anderes heißt, als das der Harndrang nicht mehr zu kontrollieren ist.

Dass ab diesem Zeitpunkt Berufsunfähigkeit vorliegt, war allen sofort klar, weshalb wir hier sofort ein Leistungsanerkenntnis erhalten haben. Wir hatten nicht damit gerechnet, dass es so einfach wird.

Wo der Leistungsfall komplex wird, ist vorher nicht klar…

Mit den gleichen Unterlagen sind wir dann an die einfacheren BUZ-Verträge herangetreten. Einfacher, weil es um weniger Geld geht und deshalb der Versicherer in der Regel auch weniger streng prüft, als wenn es um mehrere tausend Euro geht. Ist ja auch logisch.

Ein Versicherer hat auch sofort geleistet. Bei den anderen wollte ein Versicherer weitere Arztberichte, die aber genau die gleichen Fragen beantworten, die wir schon eingereicht haben und eine Tätigkeitsbeschreibung, die wir aber ebenfalls schon ausführlich dargelegt haben.

Ein weiterer Versicherer verlangte noch mehr Arztberichte, da er sich dachte, dass bei der langen Krankheitsgeschichte auch schon mehrere Behandlungen und Untersuchungen gegeben haben muss. Da wir die aktuellen Berichte eingereicht haben, war uns nicht unbedingt klar, was der Versicherer daraus hätte ablesen wollen. Außerdem gab es tatsächlich keine weiteren Arztberichte, als die, die wir bereits eingereicht hatten.

Beim letzten Versicherer gestaltete es sich kniffliger. Dieser Versicherer meinte, es läge schon seit 2017 Berufsunfähigkeit vor. Das wäre ja an sich ok, da dieser Versicherer aber in dem Tarif mit einer Wartezeit von 3 Jahren arbeitet und 2017 da noch hineingefallen wäre, hätte das bedeutet, dass der Versicherer dann leistungsfrei gewesen wäre.

Manchmal müssen wir auch gegen eine BU argumentieren…

Wir mussten also, anders als gewöhnlich, argumentieren, dass der Kunde zu dem Zeitpunkt noch berufsfähig war, da er sich umorganisieren konnte.

Zum Glück legte der Versicherer mit den 2.200 Euro BU-Rente sehr plausibel dar, dass die Berufsunfähigkeit erst mit dem März 2020 eingetreten ist, sodass dann auch der Versicherer mit der Wartezeit leistete.

Von dieser Darlegung zeigten sich dann auch die letzten beiden Versicherer offensichtlich überzeugt und leisteten dann auch ab März 2020.

Dieser Fall zeigt sehr eindrucksvoll, dass wirklich jeder Leistungsfall anders ist und selbst wir mit der Erfahrung aus über 2.000 Leistungsfällen immer wieder überrascht sind, wo sich Hindernisse zeigen können, aber auch, wo es dann doch viel einfacher läuft, als vermutet.

Wenn ihr Hilfe in einem Fall braucht, dann meldet euch bei uns! Vermittler melden sich hier 🙂