Wer über Leistungsfälle redet, kommt an dem Thema Leistungsverweigerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vorbei. Der Vorwurf ist von außen einfach gemacht, lässt sich aber aus unserer Regulierungspraxis nicht immer bestätigen. Wir können selbstverständlich immer wieder Leistungsverweigerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung beobachten und manchmal sieht das auch nach Absicht aus. Es gibt aber auch Fälle, in denen wir ganz deutlich sehen, dass der Versicherer um eine Lösung bemüht ist.

Der Hotelbesitzer mit Panikattacken

In unserem BU-Fall des Monats ist an sich schon mal alles klar. Der Mandant ist selbständiger Hotelbesitzer, aber komplett ohne Angestellte. Er macht alles alleine. Auch mal die Wäsche und die Zimmerreinigung. Aber die Verwaltung, die Betreuung der Gäste und auch das Zubereiten und Servieren des Frühstücks macht er alles selbst.

2007 hat der Hotelbesitzer zum ersten Mal Panikattacken, was ihn logischerweise in der Ausübung seiner Arbeit beeinflusst. Was unsere Arbeit stark beeinflusst, um nicht zu sagen erschwert, ist die Aussage des behandelnden Arztes. Dieser sagt unserem Mandanten nämlich, dass Panikattacken nicht zu heilen seien. Man müsse vielmehr lernen, damit zu leben. Deshalb gibt es keine Behandlungen, keine Untersuchungen, keine Berichte, Stellungnahmen. Es gibt überhaupt nichts.

Der Hotelier stellt kurzzeitig seine Schwester ein, um ihn beim Bedienen der Gäste zu unterstützen und geht von nun an sehr offen mit seinen Panik-Attacken um. Er redet darüber auch mit seinen Gästen, die offensichtlich großes Verständnis zeigen. Es gelingt unserem Mandanten, das Hotel bis 2018 fortzuführen.

Aber dann sind die Panikattacken nicht mehr zu bewältigen. Er kann nicht mehr arbeiten, verkauft 2019 das Hotel und meldet sich 2021 bei uns, damit wir ihn bei der Beantragung der BU-Rente unterstützen und eine Leistungsverweigerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung verhindern.

Leistungsverweigerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist einfach, wenn es keine Beweise gibt

Nach erster Prüfung ist schnell klar, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Da der Vertrag schon länger als 10 Jahre besteht, müssen wir eine vorvertragliche Anzeigepflicht nicht prüfen und eine Umorganisation ist hier nicht möglich, weil es keine Angestellten gibt. Und für jeden Bereich jemanden anzustellen, wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll. Konkrete Verweisung war nicht möglich, da kein neuer Beruf ausgeübt wurde. Also, alles klar?

Leider dann doch nicht, denn psychische Erkrankungen sind so schon schwierig zu beweisen. Und hier kommt noch erschwerend hinzu, dass wir über keinerlei Arztberichte oder Behandlungen oder Beobachtungen verfügen. Und eine Leistungsverweigerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist für den Versicherer im ersten Schritt immer einfach, weil ja wir in der Beweispflicht sind. Wenn wir nicht beweisen können, dass eine Krankheit vorliegt, die die durchschnittlich ausgeübten Tätigkeiten zu mindestens der Hälfte einschränkt, dann gibt es halt auch keine Rente für unseren Mandanten.

Normalerweise streiten wir uns, wenn es zu einer Leistungsverweigerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt, um die Vorvertraglichkeit oder um die 50% der eingeschränkten Tätigkeiten. Dieses Mal war es schwierig, die Krankheit nachzuweisen.

Hilfe von da, wo man sie nicht erwarten würde

Uns war völlig klar, dass wir hier auf ein Problem zulaufen. Aber wir mussten den Versicherer informieren, damit wir überhaupt wissen, was er dann alles von uns an Unterlagen braucht, um den Leistungsfall regulieren zu können. Und die Lösung ist an Pragmatismus im besten Sinne kaum zu übertreffen.

Der uns zugeteilte Leistungsregulierer hat mit uns und dem Mandanten einen Termin vor Ort vereinbart, um sich selbst ein Bild von der Lage zu machen. Und nach einem langen und konstruktiven Gespräch war dem Bearbeiter der Versicherung auch klar, dass unser Mandant nicht simuliert und eine Berufsunfähigkeit unstrittig vorliegt.

Damit hatten wir nicht gerechnet. Es reichte am Ende ein Gespräch vor Ort und eine Bestätigung des Arztes, dass die Panikattacken schon seit langem vorliegen, um die Rente in Höhe von 2.599 Euro zu bezahlen. Als Eintrittszeitpunkt der Berufsunfähigkeit wurde der Verkauf des Hotels gewählt, was für unserem Mandanten in Ordnung war, da er nicht finanziell unter Druck stand.

Keine systematische Leistungsverweigerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Und sowas kommt auch immer wieder vor. Leistungsverweigerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht die Regel. Wir kämpfen nicht immer gegen den Versicherer. Oft regulieren wir sehr friedlich und konstruktiv gemeinsam im Sinne des gemeinsamen Kunden den Leistungsfall. Das ist immer wieder schön zu erleben und spart uns die Kraft für die Fälle, wo es halt auch mal anders geht 😉