Wenn wir keine Einigung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung erzielen können, dann geht es auch mal vor Gericht. Oder es gibt ein Vergleichsangebot vom Versicherer. Wenn das nicht gut ist, dann geht´s immer noch vor Gericht. Aber manchmal ist der Kunde auch einfach mit dem Vergleichsangebot zufrieden.

Zum Glück ist es nicht unsere Entscheidung, ob ein Vergleichsangebot gut oder schlecht ist. Wir erklären in diesen Fällen einfach und verständlich die Vor- und Nachteile. Und der Kunde darf dann entscheiden, ob er das Vergleichsangebot gut oder schlecht findet.

Manchmal hätten wir uns anders entschieden und manchmal kann ich´s auch verstehen.

Vergleichsangebot für Bankkauffrau mit Brustkrebs

Dieses Mal geht es bei unserem BU-Fall um eine Bankkauffrau. Die Erkrankung ist glasklar. Sie hatte das erste Mal Brustkrebs in 2013. Von Juni 2013 bis Januar 2014 war sie auch krankgeschrieben. Bei einer Operation wurde nur der Tumor entfernt mit einer anschließenden Chemo-Therapie. Seit Januar 2014 konnte sie wieder arbeiten.

In 2018 war sie dann wieder von Januar bis September krankgeschrieben. Dieses Mal wurde die gesamte Brust entfernt und kurz darauf rekonstruiert.

Aber die Wunde ist bis heute nicht richtig verheilt, weshalb die Brust immer wieder schmerzt und die Brustwarze auch nässt. Das schränkt die Bankkauffrau in der Lebensqualität ein und ist ihr verständlicherweise auch sehr unangenehm.

Der Nachweis der Beschwerden und Einschränkungen war wirklich nicht das Problem.

Was war der Beruf zuletzt in gesunden Tagen?

Seit Oktober 2018 arbeitet sie wieder 6 Stunden täglich, so wie zuvor.

Allerdings arbeitete sie vorher 4 Stunden am Schalter und 2 Stunden als Privatkundenberaterin. Jetzt kann sie aufgrund der Erkrankung nicht mehr so gut und konzentriert beraten, weshalb sie nur noch am Schalter arbeitet. Sie hat keine Termine mehr als Privatkundenberaterin.

Arbeitszeit und Gehalt sind das gleiche wie vorher.

Allerdings ist in unseren Augen das Ansehen einer Bankkauffrau am Schalter und das einer Privatkundenberaterin nicht das gleiche!

Deshalb beantragen wir rückwirkende Anerkennung der beiden AU-Zeiten und unbefristetes Anerkenntnis seit Oktober 2018.

Wie kommt ein Vergleichsangebot zustande?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat die AU-Zeiten sofort voll anerkannt. Allerdings war der Versicherer nicht bereit unserer Argumentation bezüglich des Ansehens zu folgen.

Für uns war es aber eindeutig so, dass das Ansehen einer Privatkundenberaterin höher ist. Vor allem die Argumentation des Versicherers, dass sich die Privatkundenberatung seit Corona sowieso verändert habe, weshalb der Wechsel nicht krankheitsbedingt erfolgte, konnten wir anhand praktischer Beispiele widerlegen.

Dennoch ließ sich die Versicherung nicht überzeugen.

Allerdings unterbreitete die Berufsunfähigkeitsversicherung ein Vergleichsangebot.

100% der Rente für die AU-Zeiten und 50% der Rente ab dem Oktober 2018 bis Vertragsende ohne Nachprüfung.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Der Vertrag läuft noch bis 2027, von daher ist das schon mal nicht sehr teuer für den Versicherer. Außerdem war die Rente nur 500 Euro abgeschlossen. Mit Leistungsbeginn wären es etwa 690 Euro gewesen. Davon die Hälfte ist nicht viel.

In unseren Augen bestünde der Anspruch auf die volle Rente. Auf der anderen Seite ist das Ansehen halt auch ein weiches Merkmal, über das sich auch gut streiten ließe.

Außerdem wissen wir nicht, ob der Zustand sich verbessern könnte und der Versicherer dann die Leistung einstellen würde.

Und auch wenn wir das Vergleichsangebot annehmen, können wir bei einer Verschlechterung oder BU aus anderen Gründen erneut die Leistung beantragen.

Eine klassische Situation mit dem Spatz in der Hand und der Taube auf dem Dach.

Zum Glück müssen das nicht wir entscheiden.

Nachdem wir alle Vor- und Nachteile erklärt haben, entschied sich die Bankkauffrau, das Angebot anzunehmen. Und wenn der Kunde das so will, dann ist das die richtige Entscheidung.

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