Die Berufsunfähigkeitsversicherung heißt eigentlich nur so, weil Tatsächlichausgeübteätigkeitsversicherung blöd klingt. Denn es ist nicht der Beruf versichert, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Und genau genommen die Tätigkeit, die ich ausgeübte habe, als ich das letzte mal gesund war. Aber darum geht es dieses Mal nicht.

Was ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit eines Bäckers?

Heute geht es um einen Fall, in dem die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nur ganz wenig mit der gewöhnlich Vorstellung des Berufsbildes zu tun hat.

Ein Bäckermeister, damals Anfang 40 Jahre alt, hat – zu seinem Glück – unsere Hilfe angefordert, weil er nach seinem Empfinden berufsunfähig war. Und zwar leidet er schon seit 5 Jahren an einem verknöcherten Großzehengrundgelenk. Das bedeutet übersetzt, dass die Große Zehe unbeweglich ist. Und wer mal darauf achtet, wird merken, dass wir beim Gehen über das Großzehengrundgelenk abrollen.

Wenn wir das nicht mehr können, müssen wir seitlich über den Außenrist abrollen. Diese Art der Fortbewegung kennen wir alle daher, wenn wir uns die Große Zehe z.B. am Tischbein anhauen. Das ist zwar unpraktisch, aber über kurze Strecken ist das durchaus praktikabel.

Und da es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht darum geht, ob ich in meiner Freizeit noch spazieren gehen kann, sondern darum, ob ich meinen Beruf noch zur Hälfte ausüben kann, war es fraglich, dass ein Bäcker, und hier sogar ein Bäckermeister, wegen eines verknöcherten Großzehengrundgelenks berufsunfähig sein sollte.

Der Leistungsprüfer hat die Vorstellung, die wir ihm liefern

Und wenn wir schon bei einem Bäckermeister, der in der Backstube steht, knetet, formt und backt, davon ausgehen, dass die vorliegende Erkrankung keine BU auslöst, dann wird es bei einem Leistungsprüfer der Versicherung genauso sein.

Dann schilderte der Bäckermeister aber seine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Denn er arbeitete nicht in einer Backstube, sondern in einer Großbäckerei. Und nach eigener Aussage läuft er jeden Tag mehrere Kilometer, um die Backstücke auf großen Wägen vom Kühlhaus, wo die Wägen bestückt werden, in die Öfen zu schieben.

Da konnten wir auch sofort verstehen, warum die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nicht mehr zur Hälfte ausgeübt werden kann. Und das dürfte auch der Leistungsprüfer so sehen. Aber halt nur, wenn er uns glaubt. Also war die Frage, wie wir der Leistungsabteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung beweisen können, dass es Bäckermeister gibt, die mehrere Kilometer am Tag laufen.

James BU-nd im Einsatz

Das einfachste ist es in solchen Fällen, den Arbeitsplatz zu besuchen. Den so können wir für unseren Mandanten die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nachweisen, damit er seine BU-Rente erhält.

Deshalb sind wir mit unserem Mandanten zum Arbeitsplatz. Bewaffnet mit Maßband und Fotoapparat. Um Beweise zu sichern.

Als erstes konnten wir die Arbeitsschuhe fotografieren, deren Profil im Außenrist komplett abgelaufen war. So konnten wir die dauernde Fehlhaltung wegen der Schmerzen im Großzehengrundgelenk dokumentieren.

Dann haben wir einen Arbeitsschritt nachgestellt. Der Mandant legte, die Backstücke auf die fahrbaren Gestelle, fuhr sie zum Ofen, programmiere den Ofen, entleert den Ofen und bringt die fertigen Gebäcke weg. Aufgrund der täglichen Produktionsmenge und der ausgemessenen Wegstrecke kamen wir auf über 12km, die der Bäckermeister am Tag zurücklegen musste.

Woher soll der Versicherer die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit kennen?

Als wir dann so dem Versicherer die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit klarmachen konnten, war schnell klar, dass unser Mandat berufsunfähig ist.

Die rückwirkende Beantragung gestaltete sich schwierig, da wir nicht nachweisen konnten, ab wann die 50% tatsächlich erreicht waren. Deshalb wurde rückwirkend ab Beginn der letzten Krankschreibung eine Rente in Höhe von 1.100 Euro plus Beitragsbefreiung geleistet.

An diesem Fall sieht man sehr schön, wie wichtig es ist, dass wir dem Leistungsprüfer alle Daten so vorbereiten, dass er den Fall leicht entscheiden kann. Denn nur wenn der Versicherer von uns diese Details erfährt, kann er sich überhaupt erst ein Bild von der Situation machen und einschätzen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht.

Wenn ihr Hilfe in einem Fall braucht, dann meldet euch bei uns! Vermittler melden sich hier 🙂