Im Leistungsfall prüft die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht den Beruf, sondern die prägende Tätigkeit. Das klingt komisch, lässt sich aber an unserem BU-Fall des Monats sehr gut erklären. Außerdem zeigt der Fall sehr gut, dass es nie eine gute Idee ist, die BU-Rente alleine zu beantragen.

Ein Gerüstbauer arbeitet als Angestellter in einem kleinen Unternehmen. Seine prägende Tätigkeit ist das Aufstellen von Gerüsten. In diesem Unternehmen ist er auch der einzige, der berechtigt ist, ein Gerüst dann final abzunehmen.

Der Vertrag läuft schon über 10 Jahre, seit der Gerüstbauer 30 Jahre alt ist, hat er Probleme mit der Hüfte. Mit 39 beantragt er zum 01.01.2017 seine Rente in Höhe von 612 Euro. Da die Erkrankung nachvollziehbar nachgewiesen ist und jeder sich vorstellen kann, was ein Gerüstbauer so macht, erhält er auch ohne Probleme sein Geld.

Da er aber von den 612 Euro nicht leben kann, bildet er sich fort und wird Bauleiter. Und weil er kein BU-Experte ist, sondern eben Bauleiter, meldet er im Dezember 2018 seinen neuen Beruf, woraufhin der BU-Versicherer zum März 2018 die Leistung einstellt.

Was ist die prägende Tätigkeit?

Dummerweise merkt der Bauleiter erst jetzt, dass er der einzige in der Firma ist, der Gerüste aufstellen und abnehmen kann. Deshalb bleibt das auch im neuen Beruf seine prägende Tätigkeit. Sein Beruf heißt jetzt zwar anders, aber die prägende Tätigkeit ändert sich nicht.

Deshalb bleibt der Beruf für den ehemaligen Gerüstbauer auch zu anstrengend und er kann ihn nur durch Raubbau am eigenen Körper weiter ausüben. Das bedeutet, er nimmt eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes in Kauf, um weiter arbeiten zu können. In der Fachsprache nennt man das auch Überobligation.

Da das aber kein Dauerzustand sein kann, überlegt er gemeinsam mit seinem Chef, wie man sein Dilemma lösen könnte. Das bringt ihn auf die Idee, den Betrieb zu übernehmen und dann sein eigener Chef zu sein.

Und so kommt es, dass er ab Juni 2018 dann Selbständiger ist. Das Blöde ist, dass das überhaupt nix daran ändert, dass er immer noch der einzige ist, der ein Gerüst aufbauen kann und abnehmen darf. Seine prägende Tätigkeit bleibt also die gleiche.

Als er sein Problem erkennt, beantragt er wieder seine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Der Sachverhalt ist aber für einen Laien nicht mehr ganz so einfach darzustellen, weshalb die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einfach leistet.

Wie der BU-Expertenservice helfen kann

Erst im November 2019 kommt er durch Zufall auf uns und wir übernehmen den Fall.

Für uns ist die Sache dann wieder sehr einfach:

Die prägende Tätigkeit war immer die gleiche, weshalb der Berufswechsel nix verändert hat. Es besteht weiterhin BU und der Versicherer hat die Beweislast, dass keine mehr vorliegt. Der Statuswechsel auf den Selbständigen könnte zu einer Umorganisation führen, aber in diesem Fall ist das nicht möglich, da er immer noch der einzige im Betrieb ist, der Gerüstbauer ist.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung folgt unserer Erklärung und leistet die Rente rückwirkend von April 2018. Der Gerüstbauer arbeitet immer noch überobligatorisch, weil er keinen Mitarbeiter findet und weil die 612 Euro selbstverständlich zu wenig sind, um davon zu leben.

Dieser Fall zeigt sehr schön, dass es zwar durchaus mal klappen kann, wenn ich den BU-Fall selbst einreiche. Aber damit ist unser Service ja noch nicht geleistet. Wir beraten auch bei Berufswechsel oder in der Nachprüfung des Versicherers und helfen, hier einfache Fehler zu vermeiden.

Wenn ihr Hilfe in einem Fall braucht, dann meldet euch bei uns! Vermittler melden sich hier 🙂