Barrierefreiheitserklärung
Stand: Oktober 2026
Die BU-Expertenservice GmbH bemüht sich, ihre Website www.bu-expertenservice.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) so zugänglich wie möglich zu gestalten. Diese Erklärung gilt für die genannte Website.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Maßstab für die Barrierefreiheit ist die europäische Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 der Stufe AA beruht. Wir prüfen unsere Website laufend anhand dieser Anforderungen und verbessern sie fortlaufend.
Was wir für Ihre Barrierefreiheit tun
- Die Seiten sind durchgehend in deutscher Sprache ausgezeichnet und haben eine klare Überschriftenstruktur.
- Über Sprungmarken können Sie direkt zum Hauptinhalt und zum Footer springen.
- Die Website lässt sich mit der Tastatur bedienen. Das jeweils fokussierte Element ist deutlich sichtbar hervorgehoben.
- Bilder, die Inhalte vermitteln, haben Alternativtexte. Links und Schaltflächen haben verständliche Bezeichnungen.
- Alle Formularfelder sind beschriftet.
- Die Darstellung passt sich an verschiedene Bildschirmgrößen an. Sie können Texte im Browser vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen.
- Animationen berücksichtigen die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im Oktober 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
Barrieren melden und Feedback geben
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder können Sie Inhalte nicht nutzen? Dann sprechen Sie uns gern an. Wir bemühen uns, Ihnen die gewünschten Inhalte in einer barrierefreien Form zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel telefonisch, per E-Mail oder als barrierefreies Dokument. Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage.
BU-Expertenservice GmbH
Kronachallee 8
96317 Kronach
Telefon: 09261 – 9652550
E-Mail: info@bu-expertenservice.de
Durchsetzungsverfahren und Marktüberwachung
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht oder nicht ausreichend beantwortet haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Sitz: Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Zusätzlich können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wenden. Informationen zum Verfahren finden Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.