Wer berufsunfähig ist und den Leistungsantrag bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, muss nachweisen, dass er seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit dauerhaft zu weniger als 50 % nachgehen kann. Das dem Versicherer zu vermitteln, ist meistens nicht leicht. Zum einen kennt der Sachbearbeiter des Versicherers Ihre genaue Tätigkeit nicht. Zum anderen weiß er nicht automatisch anhand einer bestimmten Diagnose, welche Einschränkungen Sie durch sie haben. Viele Leistungsanträge scheitern daran, dass Kunden es nicht schaffen, diesen Beweis zu erbringen.
Kann mein Arzt nicht der Versicherung klar machen, dass ich berufsunfähig bin?
Wenn Sie den Leistungsantrag bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung stellen, müssen Sie der Versicherung viele Fragen beantworten. Unter anderem, ob sie sich für weitere Infos direkt an Ihre Ärzte, die Krankenkasse oder andere Versicherungen von Ihnen wenden darf. In dem Fall entbinden Sie diese Stellen pauschal und damit meist vollumfänglich von ihrer Schweigepflicht. Möglicherweise erscheint Ihnen das sehr sinnvoll. Sie gehen davon aus, dass es schneller geht. Schließlich kann der Versicherer sich direkt bei den auskunftsfähigen Quellen die relevanten Informationen holen und somit schneller zahlen. In diesem Artikel möchten wir erklären, warum wir von einer Schweigepflichtentbindung abraten.
Behalten Sie selbst die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten
Einer Sache sollten Sie sich immer bewusst sein: Ein berufsunfähiger Kunde kostet den Versicherer Hunderttausende oder sogar Millionen. Diese Leistungsfälle sind das Teuerste, was es für einen Versicherer gibt! Aus diesem Grund prüfen die Versicherungen in jedem Fall sehr genau, ob sie auch wirklich zahlen müssen. Für Sie als Kunde jedoch ist entscheidend, dass der Versicherer so schnell wie möglich die Informationen erhält, die Ihre Berufsunfähigkeit eindeutig beweisen. Wenn Sie keine Schweigepflichtentbindung abgegeben haben, fordert der Versicherer die Auskünfte direkt bei Ihnen an, Sie geben die Anforderung an den Arzt weiter und er darf seine Unterlagen dann nur an Sie geben. So gehen Sie sicher, dass genau die Informationen bei der Versicherung landen, die für die Prüfung Ihres Leistungsfalls auch relevant sind. Wenn Sie eine Schweigepflichtentbindung erklärt haben, verlieren Sie diese Kontrolle. Die Idee von der vermeintlich schnelleren Bearbeitung ist also ein Trugschluss.
Sind die Angaben in der Krankenakte überhaupt richtig?
Leider kommt es häufig vor, dass aus Abrechnungsgründen Diagnosen in der Akte erscheinen, die es nicht wirklich gegeben hat. Das ist vor allem ein Problem, wenn Ihr Leistungsfall innerhalb der ersten 10 Jahre nach Vertragsschluss eintritt. Der Versicherer kann in diesem Fall prüfen, ob Sie diese Abrechnungsdiagnosen bei Vertragsabschluss ggf. hätten angeben müssen. Im „besten Fall“ müssen Sie über Rücksprache mit Ihrem damaligen Arzt nachweisen, dass die Diagnose Ihnen so nicht mitgeteilt wurde oder gar nicht vorlag. (Was auch nicht immer möglich ist, z. B. wenn der Arzt nicht mehr praktiziert.) Im schlimmsten Fall kann der Versicherer durch Abrechnungsdiagnosen sogar die Leistung verweigern.
Wenn Sie von einer Schweigepflichtentbindung abgesehen haben, können Sie, bevor Unterlagen Ihrer Ärzte oder Krankenkassen an die Versicherung gehen, selbst noch einmal überprüfen, was darin steht, im Falle des oben genannten Beispiels proaktiv handeln und das Gespräch mit Ihrem Arzt suchen. Übrigens: Auch eine bereits erklärte Schweigepflichtentbindung kann in einem Leistungsfall jederzeit zurückgezogen werden!
Wie können Sie sich im Krankheitsfall von dieser Bürokratie entlasten?
Verständlicherweise würden Sie sich all das gern ersparen, wenn Sie krank sind. Sich voll auf die eigene Genesung zu konzentrieren, ist schließlich wichtiger, als etliche Stunden mit Unterlagen für die Versicherung zu verbringen. Unsere Empfehlung ist daher klar: Lassen Sie sich, wenn Sie berufsunfähig sind, von Experten wie uns unterstützen!
Wir können beurteilen, wie detailliert Krankheitsbilder und Tätigkeiten beschrieben werden müssen , wann ggf. Probleme mit Abrechnungsdiagnosen entstehen könnten und was in einem solchen Fall zu tun ist. Unterlagen von Krankenkassen und Ärzten werden von uns geprüft bevor sie an den Versicherer gehen. Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung und kümmern uns um die Korrespondenz mit allen Beteiligten.

