Eine Produktmanagerin im IT-Bereich, eine schwere depressive Episode, Angstzustände und die Frage: Ist eine berufliche Neuorientierung automatisch eine zumutbare Verweisung?

Auf den ersten Blick klingt der Beruf von Frau H. vielleicht nach einer klassischen Bürotätigkeit: Computer, Meetings, E-Mails, Produktunterlagen, Abstimmungen. Doch genau hier liegt eine der größten Herausforderungen in Leistungsfällen wegen Berufsunfähigkeit: Der tatsächliche Beruf muss viel genauer betrachtet werden als nur anhand der Berufsbezeichnung. In diesem Fall war Frau H. zuletzt als Produktmanagerin für ERP-Cloud-Systeme tätig. Der Beruf war geprägt von Strategie, Produktentwicklung, Kommunikation, Abstimmung, Vermarktung, Dokumentation und permanenter gedanklicher Präsenz.

Warum die Tätigkeitsbeschreibung so wichtig war

Im Leistungsfall reicht es nicht aus, zu sagen: „Ich kann meinen Beruf nicht mehr ausüben.“

Entscheidend ist, was dieser Beruf konkret bedeutet hat.

Bei Frau H. ging es nicht nur um Bildschirmarbeit. Ihre Tätigkeit erforderte unter anderem:

  • Strategisches Denken
  • Hohe Konzentration
  • Kommunikationsstärke
  • Eigeninitiative
  • Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit
  • Flexibilität
  • Kontinuierliche Weiterbildung
  • Sichere Abstimmung mit internen und externen Beteiligten

 

Gerade die prägenden Tätigkeiten – Strategie und Produktentwicklung, Kommunikation und Abstimmung sowie Go-to-Market und Vermarktung – waren eng miteinander verzahnt. Man konnte also nicht einfach einzelne Aufgaben herauslösen und sagen: „Dann macht sie eben nur noch den weniger belastenden Teil.“

Genau diese Aufbereitung war in diesem Fall essenziell.

Denn nur wenn klar wird, wie anspruchsvoll der konkrete Beruf tatsächlich war, kann auch nachvollziehbar bewertet werden, warum bestimmte gesundheitliche Einschränkungen diesen Beruf unmöglich machen.

 

Die gesundheitliche Situation

Bei Frau H. bestanden unter anderem depressive Episoden, Angst- und Panikattacken, Schlafstörungen, innere Unruhe, Reizbarkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, Grübelneigung, Antriebslosigkeit, Verspannungen sowie körperliche Beschwerden.

Das sind keine Einschränkungen, die man bei einem Beruf mit hoher Eigenverantwortung, komplexen Entscheidungsprozessen und ständiger Kommunikation einfach „wegorganisieren“ kann.

Im konkreten Fall kam hinzu, dass die Arbeitssituation selbst belastend war. Frau H. arbeitete vor Ort in einem größeren Büro mit mehreren Mitarbeitenden aus einer anderen Abteilung. Hinzu kamen eine erhebliche Geräuschkulisse, fehlende direkte Abstimmungsmöglichkeiten mit dem eigenen Team und eine als stark kontrollierend empfundene Führungssituation.

Besonders relevant war dabei: Frau H. hatte die Stelle auch deshalb angenommen, weil ihr eine flexible Arbeitsgestaltung wichtig war. Im tatsächlichen Arbeitsalltag zeigte sich jedoch, dass diese Flexibilität nicht in dem erwarteten Maß möglich war.

 

Warum solche Fälle kaum allein zu bewältigen sind

Ein Leistungsfall wegen Berufsunfähigkeit ist ohnehin belastend. Wenn dann noch psychische Erkrankungen, Ängste, Konzentrationsprobleme und Erschöpfung hinzukommen, ist die strukturierte Aufarbeitung des Falls für viele Betroffene kaum zu leisten.

Denn es reicht nicht, Arztberichte einzureichen.

Entscheidend ist, die zentralen Fragen detailliert herauszuarbeiten:

  • Was war der Beruf in zuletzt gesunden Tagen wirklich?
  • Welche Tätigkeiten waren prägend?
  • Welche Anforderungen stellte dieser Beruf an die versicherte Person?
  • Welche gesundheitlichen Einschränkungen bestehen konkret?
  • Warum stehen diese Einschränkungen der Berufsausübung entgegen?
  • Kann die Tätigkeit angepasst werden oder scheidet das aus?
  • Liegt eine zumutbare Verweisung vor oder nicht?

 

An diesen Punkten entscheidet sich häufig, ob ein Leistungsfall nachvollziehbar und vollständig dargestellt wird.

Und genau hier zeigt sich der Wert einer professionellen Begleitung.

 

Die neue Tätigkeit war keine passende Verweisung

Frau H. nahm später eine neue Tätigkeit bei einem gemeinnützigen Betreuungsverein auf. Dort war sie jedoch noch nicht als voll qualifizierte berufliche Betreuerin tätig, sondern befand sich parallel in einem Studium, das voraussichtlich mehrere Jahre dauern wird.

Ihr aktueller Arbeitsalltag bestand überwiegend aus organisatorischen und verwaltenden Assistenztätigkeiten. Diese Tätigkeit entsprach weder ihrer bisherigen Ausbildung und Erfahrung noch ihrer bisherigen beruflichen Lebensstellung.

Damit war ein weiterer entscheidender Punkt genau herauszuarbeiten: Die neue Tätigkeit war keine zumutbare konkrete Verweisung.

Denn eine Verweisung kommt nicht allein deshalb in Betracht, weil jemand wieder irgendwie arbeitet. Es muss auch geprüft werden, ob die neue Tätigkeit nach Ausbildung, Erfahrung, sozialer Wertschätzung und Vergütung wirklich vergleichbar ist.

In diesem Fall war das gerade nicht der Fall.

 

Unser Fazit zu diesem Fall

Dieser BU-Fall zeigt sehr deutlich: Gerade bei psychischen Erkrankungen reicht eine oberflächliche Betrachtung des Berufs in zuletzt gesunden Tagen nicht aus.

Auf dem Papier war Frau H. Produktmanagerin im IT-Bereich. In der Realität war ihr Beruf geprägt von hoher Verantwortung, komplexer Kommunikation, strategischem Denken, permanenter Abstimmung, Termindruck, Dokumentation und der Erwartung, jederzeit leistungsfähig und belastbar zu sein.

Wenn genau diese Fähigkeiten durch Krankheit massiv eingeschränkt sind, muss das im Leistungsfall präzise, verständlich und vollständig herausgearbeitet werden.

Für Betroffene ist das in einer ohnehin schwierigen gesundheitlichen Situation kaum allein zu stemmen.

Deshalb begleiten wir vom BU-Expertenservice Leistungsfälle nicht nur formal, sondern bereiten die entscheidenden Beurteilungskriterien so auf, dass der konkrete Beruf, die gesundheitlichen Einschränkungen und die rechtlich relevanten Punkte nachvollziehbar zusammengeführt werden.