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Konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Zuletzt bearbeitet am:

14. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Von einer konkreten Verweisung spricht man, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wie zuvor ausüben können, aber inzwischen tatsächlich in einem anderen Beruf arbeiten. Der Versicherer kann dann prüfen, ob diese neue Tätigkeit mit Ihrem bisherigen Beruf vergleichbar ist. Dabei spielen unter anderem Ihre Ausbildung, Ihre Fähigkeiten und Ihre bisherige Lebensstellung eine Rolle. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine konkrete Verweisung möglich ist, hängt von den Bedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

Dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, bedeutet nicht, dass Sie gar nicht mehr arbeiten können. Viele Betroffene suchen sich eine andere Tätigkeit, weil die Rechnungen weiterlaufen. Dann stellt sich in der Berufsunfähigkeitsversicherung die Frage, ob der Versicherer sie darauf verweisen darf. Das nennt man konkrete Verweisung.

Was konkrete Verweisung bedeutet

Eine konkrete Verweisung liegt vor, wenn Sie tatsächlich in einem anderen Beruf arbeiten und der Versicherer deshalb sagt, Sie seien nicht berufsunfähig. Anders als bei der abstrakten Verweisung geht es nicht um eine denkbare, sondern um eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Möglich ist das nur, wenn es in Ihren Bedingungen vereinbart ist. Das Gesetz erlaubt in § 172 Abs. 3 VVG, die Leistungspflicht davon abhängig zu machen, dass die versicherte Person keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Wann die neue Tätigkeit vergleichbar ist

Der Versicherer prüft, ob die neue Tätigkeit zu Ihrer Ausbildung und Ihren Fähigkeiten passt und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Zur Lebensstellung gehören vor allem Einkommen und soziales Ansehen. Verdienen Sie in der neuen Tätigkeit deutlich weniger oder ist sie im Ansehen erkennbar niedriger, spricht das gegen eine Verweisung. Außerdem muss die neue Tätigkeit mit Ihren gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich auszuüben sein.

Ein Beispiel aus der Praxis

Wie sich das auswirken kann, zeigen wir im Beitrag zum zuletzt ausgeübten Beruf. Ein Geschäftsführer im Maschinenbau arbeitete nach seiner Erkrankung als Selbständiger weiter, verdiente dort aber weniger als zuvor. Eine konkrete Verweisung war deshalb nicht möglich, und er erhielt seine Rente.

Worauf Sie achten sollten

Prüfen Sie zuerst, ob in Ihren Bedingungen überhaupt eine konkrete Verweisung vereinbart ist, denn die Regelungen unterscheiden sich erheblich. Wenn Sie eine neue Tätigkeit aufnehmen, während Sie Leistungen beziehen oder beantragen, lassen Sie vorher klären, welche Folgen das haben kann.

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