Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit klingen ähnlich und werden im Alltag oft verwechselt. Sie beschreiben aber unterschiedliche Situationen, werden von unterschiedlichen Stellen festgestellt und lösen unterschiedliche Leistungen aus.
Was Arbeitsunfähigkeit bedeutet
Arbeitsunfähig sind Sie, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls Ihre bisherige Arbeit vorübergehend nicht ausüben können oder dies nur auf die Gefahr hin könnten, dass sich Ihr Zustand verschlechtert. Festgestellt wird das von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird seit 2023 in der Regel elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt, bei der Ihr Arbeitgeber die für ihn relevanten Angaben abruft.
Alles oder nichts: Arbeitsunfähigkeit kennt keine Prozente
Bei der Arbeitsunfähigkeit gibt es nur zwei Zustände: Sie sind arbeitsunfähig oder arbeitsfähig. Einen Grad von 30 oder 60 Prozent gibt es nicht. Bei der Berufsunfähigkeit ist das anders. Dort wird gefragt, in welchem Maß Sie Ihre Tätigkeit noch ausüben können, und es kann auch eine teilweise Berufsunfähigkeit vorliegen.
Wer in welchem Fall leistet
Während einer Krankschreibung zahlt zunächst Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiter, in der Regel bis zu sechs Wochen. Danach kann Ihre gesetzliche Krankenkasse Krankengeld zahlen, grundsätzlich bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nach ihren eigenen Regeln, nämlich nach Ihrem Versicherungsvertrag. Sie kann leisten, solange Sie noch krankgeschrieben sind, aber auch dann, wenn die Krankschreibung längst beendet ist und Sie Ihren Beruf trotzdem nicht mehr ausüben können. Wie das aussehen kann, zeigt ein Fall aus der Praxis: Arbeitsunfähig und berufsunfähig, der Unterschied.
Was Sie daraus mitnehmen sollten
Eine Krankschreibung ist kein Nachweis für Berufsunfähigkeit, und eine beendete Krankschreibung bedeutet nicht, dass die Berufsunfähigkeit endet. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall über die Krankschreibung hinausgeht, sprechen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen oder Fragebögen des Versicherers beantworten.
