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Berufsunfähigkeit: Was bedeutet berufsunfähig im Leistungsfall?

Zuletzt bearbeitet am:

14. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Berufsunfähigkeit liegt vereinfacht gesagt vor, wenn eine versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ganz oder teilweise voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Entscheidend ist dabei nicht allein die Diagnose, sondern wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen konkret auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit auswirken. Die genaue Prüfung richtet sich nach dem Versicherungsvertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. § 172 Abs. 2 VVG knüpft ebenfalls an den zuletzt ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung ohne gesundheitliche Beeinträchtigung an.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen merken, dass Ihr Beruf nicht mehr so zu leisten ist wie früher, steht schnell eine große Frage im Raum: Ist das schon Berufsunfähigkeit? Die Antwort hängt weniger von der Schwere einer Diagnose ab, als viele vermuten. Entscheidend ist, was Ihre Erkrankung für Ihre konkrete Arbeit bedeutet.

Was das Gesetz unter Berufsunfähigkeit versteht

§ 172 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes beschreibt, wann jemand berufsunfähig ist: wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, wegen Krankheit, Körperverletzung oder eines über das altersübliche Maß hinausgehenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. In den meisten Versicherungsbedingungen wird dieser Maßstab konkretisiert. Üblich ist, dass Sie Ihre Tätigkeit nur noch zur Hälfte ausüben können müssen. Welche Regeln für Sie gelten, steht in Ihrem Vertrag.

Ihre Tätigkeit zählt, nicht die Diagnose

Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ein Zittern der Hand lässt sich in einem Bürojob vielleicht gut bewältigen, für einen Chirurgen beendet es die Berufsausübung. Deshalb prüft der Versicherer nicht allein, wie ernst Ihre Erkrankung ist, sondern wie sie sich auf die Aufgaben auswirkt, die Ihren Arbeitsalltag tatsächlich ausmachen. Wie wichtig dabei der zuletzt ausgeübte Beruf und die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit sind, erklären wir in eigenen Beiträgen.

Berufsunfähigkeit ist etwas anderes als eine Krankschreibung

Krankschreibung und Berufsunfähigkeit werden häufig gleichgesetzt, sind aber zwei verschiedene Dinge. Eine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit kann ein erster Hinweis sein, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob die Voraussetzungen für Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt sind. Umgekehrt können Sie berufsunfähig sein, ohne krankgeschrieben zu sein.

Worauf es im Leistungsfall ankommt

Im Leistungsfall stellt der Versicherer Ihnen Fragen zu Ihrer Erkrankung, zu Ihren Behandlern und zu Ihrer Tätigkeit und fordert medizinische Unterlagen an. Diese Angaben bilden die Grundlage seiner Entscheidung. Sie müssen das nicht allein bewältigen. Wir begleiten Sie durch das Verfahren, sortieren gemeinsam mit Ihnen die Unterlagen und sorgen dafür, dass Ihre berufliche Situation vollständig und verständlich beim Versicherer ankommt.

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