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Abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Zuletzt bearbeitet am:

14. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Stellen Sie sich vor, Sie können Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Bei einer abstrakten Verweisung kann der Versicherer prüfen, ob es einen anderen Beruf gibt, den Sie theoretisch noch ausüben könnten. Sie müssen diesen anderen Beruf dabei noch gar nicht ausüben. Ob der Versicherer Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen darf, hängt von den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags ab.

Manche Versicherungsbedingungen enthalten eine Klausel, die dem Versicherer erlaubt, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen, den Sie gar nicht ausüben. Man nennt das abstrakte Verweisung. Sie gehört zu den Regelungen, die im Leistungsfall besonders folgenreich sein können.

Wie die abstrakte Verweisung funktioniert

Der Versicherer prüft, ob es einen anderen Beruf gibt, den Sie nach Ihrer Ausbildung und Ihren Fähigkeiten und gemessen an Ihrer bisherigen Lebensstellung noch ausüben könnten. Es genügt, dass Sie diesen Beruf theoretisch ausüben könnten. Ob es dafür eine freie Stelle gibt oder Sie sich darauf beworben haben, spielt in der Regel keine Rolle. Rechtlich ist eine solche Verweisung nur möglich, wenn sie vertraglich vereinbart wurde, so sieht es § 172 Abs. 3 VVG vor.

Warum sie so folgenreich ist

Mit einer abstrakten Verweisung kann der Versicherer die Leistung versagen, obwohl Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und vielleicht nie wieder in einem vergleichbaren Beruf arbeiten werden. Für Betroffene fühlt sich das oft an, als würde ihnen ein Beruf zugeschrieben, den es für sie praktisch gar nicht gibt. Deshalb zählt die abstrakte Verweisung zu den umstrittensten Klauseln.

Was in aktuellen Verträgen üblich ist

Viele aktuelle Tarife verzichten ausdrücklich auf die abstrakte Verweisung, und das gilt als wichtiges Qualitätsmerkmal. Ob auch Ihr Vertrag diesen Verzicht enthält, steht in den Versicherungsbedingungen. Bei älteren Verträgen sollten Sie das besonders genau prüfen.

Der Unterschied zur konkreten Verweisung

Bei der konkreten Verweisung geht es um eine Tätigkeit, die Sie tatsächlich ausüben. Bei der abstrakten Verweisung genügt eine denkbare Tätigkeit. Welche Form in Ihrem Vertrag vereinbart ist, entscheidet wesentlich darüber, wie der Versicherer Ihre Berufsunfähigkeit im Leistungsfall bewertet.

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