Wenn Ihr Versicherer Ihre Berufsunfähigkeit anerkannt hat und Leistungen zahlt, ist das Verfahren nicht zwingend für immer abgeschlossen. Viele Betroffene erhalten später Post vom Versicherer mit der Bitte, Angaben zu ihrer Gesundheit und ihrer beruflichen Situation zu machen. Dahinter steht das Nachprüfungsverfahren.
Was das Nachprüfungsverfahren ist
Im Nachprüfungsverfahren prüft der Versicherer, ob die Voraussetzungen für seine Leistung weiterhin vorliegen. Ob und wie oft er das tun darf, regeln Ihre Versicherungsbedingungen. Das Gesetz bestimmt in § 174 VVG, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer nach einer Anerkennung wieder leistungsfrei werden kann.
Was der Versicherer prüfen darf
Maßgeblich ist, ob sich seit der Anerkennung etwas verändert hat. Das kann Ihren Gesundheitszustand betreffen, aber auch Ihre berufliche Situation, etwa wenn Sie inzwischen in einer anderen Tätigkeit arbeiten. Ob der Versicherer Sie dann auf diese Tätigkeit verweisen darf, hängt davon ab, ob in Ihren Bedingungen eine konkrete Verweisung vereinbart ist. Eine bloß andere Einschätzung desselben Gesundheitszustands genügt dafür grundsätzlich nicht.
Wie das Verfahren abläuft
In der Regel fordert der Versicherer Sie schriftlich auf, einen Fragebogen auszufüllen, Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden oder aktuelle Unterlagen vorzulegen. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht weggefallen sind, muss er Ihnen das in Textform mitteilen und die Veränderung darlegen. Leistungsfrei wird er frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Mitteilung.
Was Sie tun können
Behandeln Sie Post vom Versicherer nicht beiläufig. Antworten Sie fristgerecht, beschreiben Sie Ihre gesundheitliche Lage und Ihre Tätigkeit sorgfältig und lassen Sie eine Mitteilung des Versicherers prüfen, bevor Sie sie als endgültig hinnehmen. Wir unterstützen Sie dabei, die Anfrage richtig einzuordnen und vollständig zu beantworten.
