Infocenter
Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um die Leistungsfallbegleitung, Fachbeiträge unserer Experten, Gerichtsurteile und aktuelles aus der Presse.
Gerichtsurteile
PDF
Presse
PDF Graue Theorie
PDF „Fairness“ in der Berufsunfähigkeitsversicherung
PDF Auslegungssache
PDF Auszeichnung „FAIRNESS in der BU-Leistungsregulierung“ vergeben
PDF Leistungsquoten sind kein Kaufkriterium
PDF Nachgewiesene Kompetenz
PDF Alternativen bei Berufsunfähigkeit: Multi-Risk-Produkte
PDF Der gelbe Schein
PDF Im BU-Leistungsfall haftungssicher beraten
FAQs
Häufige Fragen zur Leistungsfall-Begleitung
Nein. Wir begleiten Leistungsfälle im gesamten Bereich der Arbeitskraftabsicherung, beispielsweise bei Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Grundfähigkeit, Dread Disease, Arbeitsunfähigkeit oder anderen vertraglichen Leistungsansprüchen.
Ja. Nach entsprechender Bevollmächtigung übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Versicherer und koordinieren den weiteren Ablauf.
Ja. Wir prüfen die Anfragen des Versicherers und unterstützen bei der sachgerechten Beantwortung.
Typischerweise Arztberichte, Befundberichte, Krankenhausunterlagen, Reha-Berichte, Entlassungsberichte und weitere medizinische Nachweise sowie Einkommensnachweise.
Je nach Fall unterstützen wir Sie dabei und stellen vorbereitete Arztfragebögen oder Anforderungsschreiben zur Verfügung.
Fehlende Unterlagen können die Leistungsprüfung verzögern. Wir helfen dabei, die erforderlichen Nachweise zu identifizieren und zusammenzustellen.
Nein. Ärzte beurteilen in erster Linie Diagnosen und gesundheitliche Einschränkungen. Die rechtliche Bewertung der Berufsunfähigkeit erfolgt durch den Versicherer anhand der medizinischen und beruflichen Informationen.
Die Beurteilung erfolgt nicht anhand Ihrer Berufsbezeichnung, sondern anhand Ihrer konkreten Tätigkeit vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkungen.
Nein. Es sind detaillierte Angaben zu den Teiltätigkeiten, Verantwortlichkeiten und Anforderungen sowie Belastungen erforderlich.
Neben den Tätigkeiten spielen häufig auch Unternehmensstruktur, Mitarbeiterführung, Delegationsmöglichkeiten und betriebliche Organisation eine Rolle.
Der Versicherer trifft eine Leistungsentscheidung und informiert Sie schriftlich über das Ergebnis.
Wir prüfen die Begründung der Ablehnung, besprechen die Erfolgsaussichten weiterer Schritte und entwickeln gemeinsam eine Strategie für das weitere Vorgehen.
Wir prüfen die Entscheidung des Versicherers, die Höhe der Leistungen sowie eventuelle Nachzahlungen und begleiten Sie auch nach der Leistungszusage auf Wunsch weiter.
Nicht zwingend. Der Versicherer hat das Recht in einem sog. Nachprüfungsverfahren zu überprüfen, ob die Leistungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen. Achtung! Die Beweislast obliegt diesmal beim Versicherer und nicht beim Versicherten.
Ob ein Leistungsanspruch besteht, hängt von den vertraglichen Voraussetzungen sowie Ihren gesundheitlichen und beruflichen Einschränkungen ab. In einem Erstgespräch können wir häufig bereits eine erste Einschätzung geben.
In der Regel ja. Meist kann der Versicherer lt. seinen Bedingungen eine medizinische Begutachtung veranlassen.
Wir besprechen mit Ihnen vorab den Ablauf und wichtige Punkte, die beachtet werden sollten.
In vielen Fällen ja. Ob dies im konkreten Fall möglich ist, sollte vorab mit dem Gutachter abgestimmt werden.
Für die Bearbeitung eines Leistungsantrags gibt es keine feste Frist. Der Versicherer darf die erforderlichen medizinischen und beruflichen Informationen prüfen, jedoch nicht unnötig verzögern.
Wichtig: Liegen alle angeforderten Unterlagen vollständig vor und erfolgt über einen längeren Zeitraum keine Entscheidung, kann dies auf eine unangemessen lange Bearbeitung hindeuten. Ob eine Verzögerung vorliegt, hängt jedoch immer vom jeweiligen Einzelfall ab.
Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, Schulunfähigkeitsversicherung etc. werden grundsätzlich gezahlt, solange die Bedingungen erfüllt sind. Spätestens jedoch bis zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer.
Die Zahlung endet:
- mit dem Tod der versicherten Person,
- mit Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer,
- oder wenn der Versicherer wirksam feststellt, dass die Bedingungen nicht mehr erfüllt sind. Eine Leistungseinstellung erfolgt nicht automatisch. Der Versicherer muss die Einstellung schriftlich mitteilen und begründen. Erst mit Ablauf der in der Mitteilung genannten Frist endet die Rentenzahlung.
Beispiel: Eine Berufsunfähigkeit gilt in der Regel als weggefallen, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr zu einer Leistungseinbuße von mindestens 50 % führen oder wenn eine neue Tätigkeit ausgeübt wird, auf die der Versicherer nach den Vertragsbedingungen verweisen darf.